Stephan Sander wurde 1975 in Leamington Spa, Großbritannien, geboren und verfügt als Doppelstaatler über muttersprachliche Englischkenntnisse. Herr Sander ist sowohl in England,
als auch in Westfalen aufgewachsen.
Nach Ablegung seines Abiturs in Warendorf, Westfalen, zog er 1995 nach Berlin, um an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Studium der Rechtswissenschaften aufzunehmen. Das erste Staatsexamen absolvierte er im Sommer 2001. Unmittelbar danach war er in der Deutschen Botschaft in Windhuk, Namibia tätig und bearbeitete dort in der Rechts- und Konsularabteilung Fragen des Staatsangehörigkeits-rechts, Aufenthaltsrechts und Familienrechts.
Im Anschluss an diese Tätigkeit begann Herr Sander seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Dortmund. Im Rahmen seiner Ausbildung war er im Bereich der in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Axel von Irmer in Dortmund tätig und pflegt bis heute mit diesem eine enge Kooperation. Weitere internationale Erfahrungen hat Herr Sander durch seine Ausbildung im Referat für interparlamentarische Angelegenheiten des Deutschen Bundestages erlangt. Nachdem er das zweite Staatsexamen im Dezember 2003 absolviert hatte zog er zurück nach Berlin und arbeitete dort zunächst als freier Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltskanzlei Goers, Kurnoth und Partner.
Seit Juli 2005 ist Herr Sander als selbstständiger Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft tätig.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Sander liegen im Familienrecht und im Erbrecht. Herr Rechtsanwalt Sander ist auch Fachanwalt für Familienrecht. Aufgrund seiner internationalen Erfahrungen und Kontakte hat sich Herr Sander auch auf die internationalen Aspekte dieser Rechtsgebiete spezialisiert. Daneben bearbeitet er auch das Verkehrsrecht, das Strafrecht und das Vertragsrecht.