Rechtsanwalt Stephan Sander - Berlin

Stephan Sander

Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Schadensersatzrecht

Ihre Interessenvertretung im Schadensersatzrecht umfasst die Prüfung und Geltendmachung sämtlicher möglicher Schadenspositionen aus einem schädigenden Ereignis.

Schadensersatzhaftung

Dabei wird die Haftung des Schädigers selbst, die Eintrittspflicht evtl. vorhandener Versicherungen oder möglicherweise haftender Dritter (z. B. Aufsichtspersonen) in Betracht gezogen.

Schadensersatzansprüche

Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche (Sachschäden, Schmerzensgeldansprüche, Wiederherstellungsansprüche, entgangener Gewinn,...) werden dem Grunde und der Höhe nach geprüft und außergerichtlich, notwendigen Falls auch gerichtlich durchgesetzt.

Weitere Informationen: Anspruch auf Schadensersatz im BGB - mit Fallbeispiel

Schadensersatz und Rechtschutzversicherung

Rechtschutzversicherungen übernehmen regelmäßig nur die Kosten der Abwehr eines auf einer vertraglichen Grundlage beruhenden Schadensersatzanspruches. Die Kosten außervertraglicher Schadensersatzansprüche werden nicht übernommen. Hintergrund hierfür ist dass dieser Versicherungsbereich meistens von den Haftpflichtversicherungen übernommen wird.

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen dagegen die Kosten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn diese beruhen auf einer Vertragsverletzung oder der Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.