Stephan Sander
Rechtsanwalt für
internationales Privatrecht
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln.
Folgende Fragen sind hier regelmäßig relevant :
Die Frage des anwendbaren materiellen Rechts ist von der Frage der nationalen und örtlichen Zuständigkeit der Gerichte zu trennen. Es besteht eine Vielzahl von nationalen und internationalen Regelungen zu Kodifizierung dieser Frage. Zu den bekanntesten gehören sicherlich die EU Verordnung Rom III zur Klärung des anwendbaren Scheidungsrechtes sowie die EG-Unterhaltsverordnung für Unterhaltsstreitigkeiten. In Ermangelung anwendbarer internationaler Vereinbarungen kommt es zur Bestimmung des anwendbaren Rechts unter Heranziehung der entsprechenden nationalen Regelungen des EGBGB.
Auch zur Frage der internationalen Zuständigkeit existieren verschiedenste nationale und internationale Regelungen. So regelt beispielsweise die EU Verordnung Brüssels IIa die gerichtliche internationale Zuständig für Scheidungsverfahren.
Von den beiden Vorfragen ist wiederum die Frage zu trennen unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Entscheidung in der Bundesrepublik Deutschlang anerkannt und vollstreckt, also durchgesetzt werden kann. Während diese Frage für Urteile innerhalb der Europäischen Union weitgehend unkompliziert gelöst ist kann die Anerkennung und Vollstreckung von in Drittstaaten ergangener Entscheidungen ein komplexes Anerkennungsverfahren notwendig machen.