Stephan Sander
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Das komplexe deutsche Steuerrecht stellt den Steuerpflichtigen vor eine Vielzahl von Problemen. Oftmals werden Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten bereits durch leichtfertige Fehler in der Buchhaltung ausgelöst. Steuerstraftaten werden im Regelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO zählen u.a. der Bannbruch (§372 AO), der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerhehlerei nach § 374 AO zu den Steuerstraftaten.
Steuerordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu ihnen gehören die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO sowie die Steuergefährdung.
Steuerstraftaten werden zunehmend strenger geahndet. Rechtliche Beratung und Vertretung sind dringend erforderlich bei:
Schon vor der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sollte bei streitig geführten Betriebsprüfungen eine anwaltliche Beratung gesucht werden. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Anwalt und dem eigenen Steuerberater ist in diesem Falle zwingend notwendig.